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Förderung von Laufsportveranstaltungen

Ab dem 01. August 2024 wird die Teilnahme an Firmen- oder Staffelläufen von der LWL-Betriebssportgemeinschaft (LWL-BSG) und dem LWL-Gesundheitsmanagement (LWL-BGM) bezuschusst. Die LWL-BSG und das LWL-BGM haben ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet.

Förderbedingungen

Wer und was wird gefördert?

  • Die Förderung gilt für Mitarbeitende aller Dezernate, einschließlich des LWL-Bau- und Liegenschaftsbetriebs und der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe. Ausgenommen sind Mitarbeitende des LWL-Psychiatrieverbundes und des LWL-Maßregelvollzugs. Sie werden durch eigene Gesundheits-Akteure betreut und bieten je nach Einrichtung gesonderte gesundheitsbezogene Maßnahmen.
     
  • Die LWL-Beschäftigten müssen als LWLer:innen erkennbar sein, indem sie in von der LWL-BSG gestellten Laufshirts mit dem LWL-Branding an den Start gehen und ihre Teilnahme durch Gruppenfotos dokumentieren.
     
  • Es muss eine Gruppe von mindestens drei LWL-Beschäftigten als Team an dem Lauf teilnehmen. Wenn für eine Staffel 4 (oder mehr) Personen benötigt werden, muss die vollständige Staffel aus LWLer:innen bestehen. Einzelpersonen werden nicht bezuschusst.
     
  • Die entsprechende Laufveranstaltung muss in NRW stattfinden, Reisekosten werden nicht erstattet.
     

Wie hoch ist der maximale Betrag?

  • Die maximale Förderhöhe liegt bei 50 Euro pro Person pro Monat. Die Förderung kann bis zu drei Mal innerhalb eines Kalenderjahres beansprucht werden.
     

Wie kann ich die Förderung erhalten?

  • Die Organisation der Teilnahme läuft zentral über den Vorsitzenden der LWL-BSG, Bastian Everding unter bsg@lwl.org oder 0251 591-8141. Interessierte Läufer:innen melden sich vor einer Anmeldung zur Laufveranstaltung bei der BSG und holen sich die Genehmigung für eine Anmeldung ein. Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich!
     
  • Damit die Förderung möglich ist, muss die LWL-BSG bei der Anmeldung als Rechnungsempfänger angegeben werden können. Es wird an die Beschäftigten kein Geldbetrag ausgezahlt, sondern der Startplatz als Sachwert zur Verfügung gestellt.