Ab dem 01. August 2024 wird die Teilnahme an Firmen- oder Staffelläufen von der LWL-Betriebssportgemeinschaft (LWL-BSG) und dem LWL-Gesundheitsmanagement (LWL-BGM) bezuschusst. Die LWL-BSG und das LWL-BGM haben ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet.
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Förderbedingungen
Wer und was wird gefördert?
Die Förderung gilt für Mitarbeitende aller Dezernate, einschließlich des LWL-Bau- und Liegenschaftsbetriebs und der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe. Ausgenommen sind Mitarbeitende des LWL-Psychiatrieverbundes und des LWL-Maßregelvollzugs. Sie werden durch eigene Gesundheits-Akteure betreut und bieten je nach Einrichtung gesonderte gesundheitsbezogene Maßnahmen.
Die LWL-Beschäftigten müssen als LWLer:innen erkennbar sein, indem sie in von der LWL-BSG gestellten Laufshirts mit dem LWL-Branding an den Start gehen und ihre Teilnahme durch Gruppenfotos dokumentieren.
Es muss eine Gruppe von mindestens drei LWL-Beschäftigten als Team an dem Lauf teilnehmen. Wenn für eine Staffel 4 (oder mehr) Personen benötigt werden, muss die vollständige Staffel aus LWLer:innen bestehen. Einzelpersonen werden nicht bezuschusst.
Die entsprechende Laufveranstaltung muss in NRW stattfinden, Reisekosten werden nicht erstattet.
Wie hoch ist der maximale Betrag?
Die maximale Förderhöhe liegt bei 50 Euro pro Person pro Monat. Die Förderung kann bis zu drei Mal innerhalb eines Kalenderjahres beansprucht werden.
Wie kann ich die Förderung erhalten?
Die Organisation der Teilnahme läuft zentral über den Vorsitzenden der LWL-BSG, Bastian Everding unter bsg@lwl.org oder 0251 591-8141. Interessierte Läufer:innen melden sich vor einer Anmeldung zur Laufveranstaltung bei der BSG und holen sich die Genehmigung für eine Anmeldung ein. Nachträgliche Erstattungen sind nicht möglich!
Damit die Förderung möglich ist, muss die LWL-BSG bei der Anmeldung als Rechnungsempfänger angegeben werden können. Es wird an die Beschäftigten kein Geldbetrag ausgezahlt, sondern der Startplatz als Sachwert zur Verfügung gestellt.
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Ansprechperson
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